In Kürze
Der Ausbildungsfreibetrag mindert die Einkommensteuer von Eltern bei auswärtiger Berufsausbildung volljähriger Kinder. Er erfasst pauschal besondere Ausbildungskosten.
Definition
Der Ausbildungsfreibetrag ist ein steuerrechtlicher Begriff. Er bezeichnet einen pauschalen Freibetrag zur einkommensteuerlichen Entlastung unterhaltspflichtiger Eltern während einer Berufsausbildung.
Der Freibetrag erfasst typisierend einen besonderen ausbildungsbedingten Mehrbedarf volljähriger Kinder. Voraussetzungen sind: Volljährigkeit des Kindes, Berufsausbildung und auswärtige Unterbringung.
Zusätzlich muss ein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag dem Grunde nach bestehen.
Rechtsgrundlage ist insbesondere:
- § 33a Absatz 2 Einkommensteuergesetz (EStG)
Der Ausbildungsfreibetrag wird kalenderjährlich gewährt und bei nicht ganzjährigem Vorliegen zeitanteilig gekürzt.
Er begründet keinen Anspruch auf individuellen Nachweis konkreter Ausbildungskosten.
Abzugrenzen ist der Ausbildungsfreibetrag von:
- außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG
Der Ausbildungsfreibetrag ist für die steuerliche Berücksichtigung elterlicher Unterhaltsleistungen praxisrelevant.