Arbeitsplanung - Delegieren

In Kürze

Delegieren bedeutet, Aufgaben bewusst an andere Personen zu übertragen, um sich auf das Wesentliche konzentrieren zu können. Im Betriebsrat ist dies vor allem Aufgabe des Betriebsrats- oder Ausschussvorsitzenden.

Definition

Beim Delegieren überträgt eine verantwortliche Person Aufgaben, Befugnisse und Verantwortung an jemanden, der ihr zuarbeitet. Im Betriebsrat kann der Vorsitzende beispielsweise Aufgaben an eine Sekretärin oder einen Sekretär des Betriebsrats weitergeben. Zwischen gleichrangigen Betriebsratsmitgliedern ist keine Delegation möglich — dort spricht man von Aufgabenteilung.

Delegieren bringt mehrere Vorteile: Der Vorsitzende gewinnt Zeit für wichtige Kernaufgaben, vorhandene Fähigkeiten der Mitglieder werden besser genutzt, und die Motivation im Gremium steigt, weil Verantwortung weitergegeben wird. Auch die Betriebsratsmitglieder profitieren durch mehr Zufriedenheit und ein gestärktes Wertgefühl.

Für eine klare Delegation helfen fünf Leitfragen: Was soll getan werden? Wer soll es tun? Warum ist es nötig? Wie soll es geschehen? Wann muss es erledigt sein?

Wer delegiert, bleibt dennoch verantwortlich für das Ergebnis und die termingerechte Erledigung. Bei umfangreichen Aufgaben sind Zwischenkontrollen sinnvoll. Droht durch eine fehlerhafte Ausführung ein ernsthafter Schaden, muss korrigierend eingegriffen werden.

Aufgaben können nicht nur innerhalb des Betriebsrats, sondern auch an andere Stellen im Unternehmen — etwa die Personalabteilung oder die Finanzbuchhaltung — sowie an externe Fachleute wie Rechtsanwälte oder Gutachter weitergegeben werden.

Zur Entscheidung, welche Aufgaben delegiert werden sollen, eignet sich das Eisenhower-Prinzip:

  • A-Aufgaben: dringlich und wichtig — sofort selbst erledigen
  • B-Aufgaben: wichtig, aber nicht dringlich — für später einplanen oder delegieren
  • C-Aufgaben: dringlich, aber nicht wichtig — sofort delegieren
  • Ablage P: weder wichtig noch dringlich — erledigen sich meist von selbst