Arbeitsplanung - Arbeitsplatzgestaltung

In Kürze

Die Arbeitsplatzgestaltung beschreibt, wie ein Arbeitsplatz und der dazugehörige Arbeitsraum so eingerichtet werden, dass Gesundheit, Wohlbefinden und Arbeitsqualität bestmöglich gefördert werden.

Definition

Ein gut gestalteter Arbeitsplatz ist mehr als ein Schreibtisch. Er ist ein flexibles System, das sich an unterschiedliche Aufgaben anpassen lässt und den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Dazu gehören ergonomische Möbel, eine sichere Verkabelung und ein gesundheitsgerechtes Umfeld.

Besonders wichtig ist die Sitzgelegenheit: Der Stuhl sollte in Höhe, Neigung und Sitzfläche verstellbar sein und Becken sowie Wirbelsäule ausreichend stützen. Der Schreibtisch sollte idealerweise höhenverstellbar sein — bis hin zur Stehpultfunktion.

An Bildschirmarbeitsplätzen gelten zusätzliche Anforderungen. Der Anhang zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regelt unter anderem die richtige Position und den Abstand zum Bildschirm sowie die Benutzerfreundlichkeit solcher Arbeitsplätze. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Vorgaben umzusetzen.

Auch der Arbeitsraum selbst spielt eine wichtige Rolle. Folgende Faktoren beeinflussen Gesundheit und Arbeitsleistung:

  • Raumgröße: Ausreichend Platz entsprechend der ausgeübten Tätigkeit
  • Licht: Genug natürliches und künstliches Licht, möglichst flexibel steuerbar
  • Lärm: Störender Lärm mindert die Leistung und kann ab einer bestimmten Lautstärke gesundheitsschädlich sein
  • Temperatur: Weder zu warm noch zu kalt — gleichmäßige Klimaverhältnisse sind wichtig
  • Ausstattung: Funktionale Einrichtung, angenehme Umgebung und persönliche Gestaltungsmöglichkeiten am eigenen Arbeitsplatz

Für Betriebsräte gilt: Nach § 40 Abs. 2 BetrVG muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat in erforderlichem Umfang Räume, Sachmittel sowie Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung stellen. Diese müssen denselben Grundsätzen einer funktionalen Arbeitsplatzgestaltung entsprechen. Der Betriebsrat hat zudem die Aufgabe, die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften zu überwachen und bei Verstößen Abhilfe zu beantragen.