In Kürze
Ein Arbeitnehmer ist eine Person, die in persönlicher Abhängigkeit für einen Arbeitgeber tätig ist und dabei dessen Weisungen unterliegt. Entscheidend ist nicht der Vertragstext, sondern wie die Arbeit tatsächlich gelebt wird.
Definition
Das wichtigste Merkmal eines Arbeitnehmers ist die persönliche Abhängigkeit. Das bedeutet: Der Arbeitgeber kann vorgeben, wann, wo, wie lange und auf welche Art die Arbeit erledigt wird. Dieses sogenannte Weisungsrecht des Arbeitgebers ist das zentrale Unterscheidungsmerkmal zur Selbstständigkeit.
Selbstständige hingegen tragen ein unternehmerisches Risiko und können unternehmerische Chancen nutzen. Sie sind frei darin, wie sie ihre Arbeit organisieren. Wichtig: Eine wirtschaftliche Abhängigkeit allein macht jemanden noch nicht zum Arbeitnehmer.
Ob jemand Arbeitnehmer oder Selbstständiger ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Maßgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse — nicht das, was im Vertrag steht. Es wird geprüft, welche Merkmale überwiegen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb ausgeübt wird oder ob die Einsätze kurz und selten sind.
Besteht Unsicherheit über den Status, kann ein offizielles Statusfeststellungsverfahren beantragt werden. Dabei wird geprüft, ob eine abhängige Beschäftigung oder Selbstständigkeit vorliegt — und ob damit eine Versicherungspflicht in der Sozialversicherung besteht.