Anforderungsprofil

In Kürze

Ein Anforderungsprofil beschreibt, welche fachlichen und persönlichen Eigenschaften eine Person für eine bestimmte Stelle im Unternehmen mitbringen soll. Es ist immer auf die Stelle bezogen – nie auf eine konkrete Person.

Definition

Ein Anforderungsprofil ist ein Dokument, das ein Unternehmen für jede Stelle erstellt. Es legt fest, welche Qualifikationen, Kenntnisse und Verhaltensweisen für diese Position erforderlich oder wünschenswert sind.

Wichtig: Das Profil beschreibt die Stelle – nicht den aktuellen Stelleninhaber. Es darf also nicht einfach die Qualifikation der Person übernommen werden, die die Stelle gerade innehat.

Ein Anforderungsprofil erfüllt mehrere Aufgaben im Unternehmen:

  • Personalauswahl: Bewerber können gezielt mit den Anforderungen verglichen werden.
  • Vergütung: Die Bezahlung kann an die tatsächlichen Anforderungen der Stelle angepasst werden.
  • Weiterbildung: Lücken zwischen Anforderung und vorhandener Qualifikation zeigen, wo Schulungsbedarf besteht.
  • Mitarbeitergespräche: Das Profil dient als Grundlage für regelmäßige Beurteilungen.

Ein vollständiges Anforderungsprofil enthält in der Regel vier Bereiche:

  • Stellenmerkmale: Bezeichnung, Abteilung, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Befugnisse.
  • Persönliche Anforderungen: Zum Beispiel Alter, Geschlecht oder körperliche Voraussetzungen – wobei Stellenausschreibungen stets geschlechtsneutral formuliert sein müssen.
  • Fachliche Anforderungen: Schulbildung, Ausbildung, Studium, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und besondere Kenntnisse.
  • Verhaltensanforderungen: Geistige und körperliche Merkmale wie Zuverlässigkeit, Belastbarkeit oder Kreativität sowie soziale Kompetenzen wie Teamgeist, Kommunikationsfähigkeit oder – bei Führungskräften – Führungsverhalten.

Damit das Profil in der Praxis handhabbar bleibt, empfiehlt es sich, die Anforderungen zu gewichten: in Muss-, Soll- und Kann-Anforderungen. Wer eine Muss-Anforderung nicht erfüllt, scheidet in der Regel aus dem Bewerbungsverfahren aus.

Für die Erstellung gibt es keine gesetzlichen Formvorschriften. Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht dabei nicht. Das Profil sollte jedoch regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden – zum Beispiel jährlich oder bei einer Neubesetzung der Stelle.