In Kürze
Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren sind alle Einflüsse am Arbeitsplatz, die die Gesundheit von Beschäftigten beeinträchtigen können. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, solche Gefahren zu erkennen und zu beseitigen.
Definition
Als arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren bezeichnet man alle Faktoren, die durch die Arbeitstätigkeit oder den Arbeitsplatz die Gesundheit schädigen können. Gesundheit wird dabei weit gefasst: Sie umfasst das körperliche, das psychische und das soziale Wohlbefinden.
Solche Gefahren können bestehende gesundheitliche Schwächen verschlimmern oder außerberuflich entstandene Erkrankungen negativ beeinflussen. In der modernen Arbeitswelt rücken dabei zunehmend auch psychische Belastungen in den Vordergrund, etwa durch gestiegene Anforderungen und Erwartungen im Beruf.
Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren sind häufig die Ursache für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Deshalb schreibt das Gesetz vor, dass Arbeitgeber frühzeitig geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen müssen — unabhängig davon, ob im Büro, in der Produktion oder im Homeoffice gearbeitet wird.
Folgende gesetzliche Grundlagen sind dabei besonders relevant:
- § 5 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) — Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung: Der Arbeitgeber muss ermitteln, welche Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz bestehen.
Zusätzlich müssen Beschäftigte im Rahmen einer Unterweisung über die bestehenden Gesundheitsgefahren an ihrem Arbeitsplatz informiert werden.