Arbeitswissenschaft

In Kürze

Die Arbeitswissenschaft beschäftigt sich wissenschaftlich mit der Gestaltung, Organisation und den Auswirkungen menschlicher Arbeit. Sie verbindet Erkenntnisse aus verschiedenen Fachgebieten, um Arbeit menschengerecht zu gestalten.

Definition

Die Arbeitswissenschaft ist eine interdisziplinäre Wissenschaft, die alle Fragen rund um menschliche Arbeit systematisch untersucht. Dazu gehören die Planung und Durchführung von Arbeit, die Bedingungen, unter denen sie stattfindet, sowie ihre Auswirkungen auf Gesundheit, Verhalten und Leistungsfähigkeit der Menschen.

Sie ist interdisziplinär, weil sie Erkenntnisse aus mehreren Fachgebieten zusammenführt:

  • Wirtschaftswissenschaften (z. B. Personalwirtschaft)
  • Ingenieurwissenschaften (z. B. Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung)
  • Psychologie (z. B. Arbeits- und Organisationspsychologie)
  • Medizin (z. B. Arbeitsmedizin)
  • Rechtswissenschaft (z. B. Arbeitsrecht)
  • Soziologie (z. B. Arbeits- und Betriebssoziologie)

Zunehmend spielen auch Erkenntnisse aus dem Bereich der Künstlichen Intelligenz eine Rolle.

Im Arbeitsschutz haben arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse eine besondere rechtliche Bedeutung. Arbeitgeber und Betriebsrat müssen bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und der Arbeitsumgebung gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen (§ 90 Abs. 2 S. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)).

Als „gesichert" gelten Erkenntnisse, über deren Anwendung in Fachkreisen eine eindeutige überwiegende Meinung besteht. Sie sind häufig in technischen Regelwerken als Stand der Technik festgelegt.

Widersprechen geplante Änderungen am Arbeitsplatz diesen Erkenntnissen und werden Arbeitnehmer dadurch besonders belastet, kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber geeignete Gegenmaßnahmen verlangen (§ 91 S. 1 BetrVG).