Berechnung und Zahlung des Heimentgelts

In Kürze

Das Heimentgelt ist der Betrag, den eine vollstationäre Pflegeeinrichtung von Bewohnern oder deren Kostenträgern verlangen darf. § 87a SGB XI regelt, wie dieses Entgelt in besonderen Situationen berechnet und gezahlt wird.

Definition

Das Heimentgelt bezeichnet die Vergütung, die eine Pflegeeinrichtung für ihre Leistungen erhält. Die Höhe dieses Anspruchs richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben — abweichende Vereinbarungen zwischen Einrichtung, Bewohner und Kostenträger sind unwirksam.

§ 87a SGB XI legt fest, wie das Heimentgelt in folgenden Situationen berechnet wird:

  • Auszug oder Tod des Heimbewohners
  • Umzug in eine andere vollstationäre Pflegeeinrichtung
  • Abwesenheit, zum Beispiel bei Krankenhausaufenthalten oder Aufenthalten in Rehabilitationseinrichtungen
  • Aufforderung zur Höherstufung des Pflegegrades durch die Einrichtung
  • Bonusleistungen bei Herabstufung des Pflegegrades nach aktivierenden oder rehabilitativen Maßnahmen

Wichtig: § 87a SGB XI regelt keinen Leistungsanspruch des Versicherten gegenüber seiner Pflegekasse. Solche Ansprüche ergeben sich aus § 43 SGB XI.

Bonuszahlung für Pflegeeinrichtungen: Wird ein Pflegebedürftiger nach eigenen aktivierenden oder rehabilitativen Maßnahmen der Einrichtung in einen niedrigeren Pflegegrad eingestuft — oder wird festgestellt, dass keine Pflegebedürftigkeit mehr vorliegt — erhält die Einrichtung von der Pflegekasse eine Bonuszahlung in Höhe von 3.085,00 Euro. Voraussetzung ist, dass die Einrichtung solche Maßnahmen selbst anbietet und der Bewohner nachweislich daran teilgenommen hat. Maßnahmen außerhalb der Einrichtung lösen diesen Bonus nicht aus.