In Kürze
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist ein ganzheitlicher Ansatz, mit dem Arbeitgeber die Gesundheit ihrer Beschäftigten systematisch fördern — von den Arbeitsbedingungen bis zur Führungskultur.
Definition
BGM umfasst alle Maßnahmen, die das gesamte Arbeitsumfeld eines Unternehmens in den Blick nehmen: räumliche und körperliche Bedingungen am Arbeitsplatz, Organisation, Führungsverhalten und mehr. Es geht damit deutlich weiter als einzelne Gesundheitsangebote wie Rückenschulkurse oder Raucherentwöhnung, die unter dem Begriff betriebliche Gesundheitsförderung zusammengefasst werden.
Ein gut umgesetztes BGM bringt sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern Vorteile. Für Beschäftigte bedeutet es weniger Krankheitstage, mehr Zufriedenheit und das Gefühl, vom Arbeitgeber wertgeschätzt zu werden. Für Unternehmen sinken Fehlzeiten, die Produktivität steigt und die Mitarbeiterbindung verbessert sich.
Arbeitgeber müssen die Kosten nicht allein tragen: Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, BGM-Maßnahmen zu unterstützen — vorausgesetzt, das Konzept ist wirklich ganzheitlich, schließt also auch die Führungskultur ein. Außerdem sind Ausgaben für BGM-Maßnahmen nach § 3 Nr. 34 EStG steuer- und beitragsfrei, solange sie 600 Euro pro Jahr und Mitarbeiter nicht übersteigen und zusätzlich zum Gehalt gewährt werden. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen den Anforderungen der §§ 20 und 20a SGB V entsprechen.
Gefördert und damit steuerfrei sind Angebote in vier Bereichen:
- Bewegungsprogramme
- Ernährungsangebote
- Suchtprävention
- Stressbewältigung
Innerhalb des Unternehmens wird BGM durch einen Gesundheitszirkel koordiniert, in dem Arbeitgeber, Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragter, Krankenkassen und Arbeitnehmervertreter zusammenarbeiten. Der Betriebsrat spielt dabei eine zentrale Rolle: Er hat ein Initiativrecht zur Einführung von BGM und kann bei Maßnahmen, die organisatorische oder personelle Veränderungen betreffen, Mitbestimmungsrechte geltend machen.