Betriebsbedingte Kündigung - Begriff

In Kürze

Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus betrieblichen Gründen beendet — also nicht wegen des Verhaltens oder der Person des Arbeitnehmers.

Definition

Laut § 1 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist eine betriebsbedingte Kündigung sozial gerechtfertigt, wenn sie durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen. Die Gründe kommen dabei aus der Sphäre des Arbeitgebers — zum Beispiel Umstrukturierungen oder Stellenabbau.

Der gesetzliche Kündigungsschutz gilt jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen: Der Betrieb muss mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigen, und der betroffene Arbeitnehmer muss eine Wartezeit von mindestens 6 Monaten im Betrieb erfüllt haben.

Die betriebsbedingte Kündigung ist klar von zwei anderen Kündigungsarten zu unterscheiden:

  • Verhaltensbedingte Kündigung: Der Arbeitnehmer hat sich pflichtwidrig verhalten.
  • Personenbedingte Kündigung: Persönliche Eigenschaften oder Umstände des Arbeitnehmers machen die Weiterbeschäftigung unmöglich — etwa dauerhafte Krankheit.