In Kürze
Das Bundessozialgericht ist das oberste Gericht der Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland. Es entscheidet letztinstanzlich über sozialrechtliche Rechtsfragen.
Definition
Das Bundessozialgericht ist ein sozialgerichtliches Gericht der höchsten Instanz innerhalb der deutschen Sozialgerichtsbarkeit. Es entscheidet über Revisionen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Landessozialgerichte.
Es ist zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus gesetzlich zugewiesenen Bereichen des Sozialrechts. Das Gericht wird tätig, wenn Rechtsfragen grundsätzliche Bedeutung haben oder eine einheitliche Rechtsprechung erforderlich ist.
Die Prüfung beschränkt sich auf Rechtsfehler, ohne eigene Tatsachenfeststellungen vorzunehmen.
Rechtsgrundlage ist das Sozialgerichtsgesetz (SGG), insbesondere:
- §§ 38 ff. SGG
Das Bundessozialgericht begründet keine unmittelbaren Leistungsansprüche gegenüber Sozialleistungsträgern.
Abzugrenzen ist es vom Bundesverfassungsgericht, das ausschließlich verfassungsrechtliche Prüfungen vornimmt.
Seine Senate sind nach sozialrechtlichen Sachgebieten funktional gegliedert.
In der Praxis sorgt das Bundessozialgericht für Rechtssicherheit und Vereinheitlichung im Sozialrecht.