In Kürze
Bildungsurlaub ist eine bezahlte Freistellung von der Arbeit, damit Arbeitnehmer an beruflichen oder politischen Weiterbildungen teilnehmen können. Der Anspruch besteht zusätzlich zum normalen Erholungsurlaub.
Definition
Bildungsurlaub bezeichnet das Recht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sich für anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen von der Arbeit freistellen zu lassen — bei voller Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Die Kosten der Maßnahme selbst, etwa Seminargebühren oder Reisekosten, trägt der Arbeitnehmer in der Regel selbst.
Ein bundesweit einheitliches Gesetz gibt es nicht. Stattdessen haben fast alle Bundesländer eigene Gesetze erlassen. Bayern und Sachsen sind die einzigen Bundesländer ohne entsprechendes Gesetz. Entscheidend ist dabei nicht der Wohnort, sondern der Ort des Arbeitsplatzes.
Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, einschließlich Auszubildender, Heimarbeiter und arbeitnehmerähnlicher Personen. Die Regelungen der Landesgesetze sind zwingend — weder im Arbeitsvertrag noch in Tarifverträgen darf zum Nachteil der Arbeitnehmer davon abgewichen werden.
Zweck des Bildungsurlaubs ist die berufliche oder politische Weiterbildung:
- Berufliche Weiterbildung: Maßnahmen, die Kenntnisse für den ausgeübten Beruf vermitteln oder die zumindest mittelbar im Beruf genutzt werden können.
- Politische Weiterbildung: Veranstaltungen, die das Verständnis für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge fördern — ohne direkten Bezug zur beruflichen Tätigkeit.
In einigen Bundesländern umfasst der Bildungsurlaub auch allgemeine Weiterbildung oder die Vorbereitung auf ein Ehrenamt, etwa in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern.