Billiges Ermessen

In Kürze

Billiges Ermessen beschreibt einen verbindlichen Entscheidungsmaßstab im Arbeitsverhältnis. Er verlangt eine ausgewogene Berücksichtigung betroffener Interessen bei einseitigen Entscheidungen.

Definition

Billiges Ermessen ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet den rechtlichen Maßstab für einseitige Leistungs- oder Weisungsentscheidungen innerhalb bestehender Arbeitsverhältnisse.

Billiges Ermessen liegt vor, wenn alle wesentlichen Umstände des Einzelfalls sachgerecht gewichtet sind. Voraussetzung ist eine angemessene Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien zum Entscheidungszeitpunkt.

Die Entscheidungsbefugnis ergibt sich regelmäßig aus vertraglichen Öffnungsklauseln oder gesetzlichen Zuweisungen.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 315 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • § 106 Gewerbeordnung (GewO)

Eine dem Maßstab widersprechende Entscheidung ist unverbindlich und rechtlich unbeachtlich. Billiges Ermessen begründet keinen eigenständigen Anspruch auf eine bestimmte Leistungsbestimmung.

Abzugrenzen ist es vom freien Belieben, da eine willkürliche Entscheidung ausgeschlossen ist.

In der Praxis bestimmt Billiges Ermessen die Wirksamkeit arbeitgeberseitiger Weisungen zu Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung.