Betriebsausschuss

In Kürze

Ein Betriebsausschuss ist das geschäftsführende Organ des Betriebsrats bei größeren Gremien. Er erledigt laufende Aufgaben selbstständig innerhalb gesetzlich vorgegebener Zuständigkeiten.

Definition

Der Betriebsausschuss ist ein arbeitsrechtliches Organ des Betriebsrats zur Führung seiner laufenden Geschäftsangelegenheiten. Er übernimmt organisatorische und verwaltungsmäßige Aufgaben, die der Vorbereitung und Umsetzung von Beschlüssen dienen.

Ein Betriebsausschuss besteht zwingend, wenn der Betriebsrat mindestens neun gewählte Mitglieder umfasst. Die Rechtsgrundlage ist:

  • § 27 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Dieser Paragraph regelt die Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben des Betriebsausschusses verbindlich.

Der Betriebsausschuss begründet keine eigenständigen Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber, außer durch gesetzliche Übertragungen.

Abzugrenzen ist der Betriebsausschuss vom Gesamtbetriebsrat, der betriebsübergreifend für mehrere Betriebe zuständig ist.

In der Praxis sichert das Gremium eine effiziente Arbeitsfähigkeit des Betriebsrats im Tagesgeschäft.