Beurteilungssysteme - Zielvereinbarungen

In Kürze

Eine Zielvereinbarung ist eine Absprache zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiter über konkrete Leistungsziele. Sie kann Einfluss auf die Bezahlung und das Arbeitsverhältnis haben.

Definition

Zielvereinbarungen stammen aus dem Führungskonzept „Management by Objectives" (Führen durch Ziele). Vorgesetzte und Mitarbeiter legen gemeinsam fest, welche Ziele der Mitarbeiter in einem bestimmten Zeitraum erreichen soll. Die Ziele sollen zeigen, was erwartet wird, und den Mitarbeiter zur Selbsteinschätzung und Motivation anregen.

Ziele können sehr unterschiedlich sein: quantitativ (z. B. Umsatzsteigerung), qualitativ (z. B. weniger Kundenbeschwerden), routinemäßig (z. B. Betriebsklima halten) oder persönlich (z. B. Weiterbildung). Wichtig ist, dass die Ziele gemeinsam vereinbart werden — keine einseitige Vorgabe durch den Vorgesetzten.

Besonders im Vertrieb, aber zunehmend in allen Bereichen, werden Zielvereinbarungen zur leistungsorientierten Bezahlung genutzt. Teile des Gehalts — etwa ein Monatsgehalt oder Urlaubsgeld — können an die Zielerreichung geknüpft sein. Werden Ziele nicht erreicht, kann das finanzielle Folgen haben oder im Extremfall sogar zu einer Abmahnung führen.

Für Arbeitnehmer gibt es wichtige Schutzpunkte:

  • Freiwilligkeit: Mitarbeiter sollten Zielvereinbarungen ablehnen können, ohne berufliche Nachteile zu riskieren.
  • Tarifschutz: Bestehende Tarifverträge und betriebliche Regelungen dürfen durch Zielvereinbarungen nicht unterlaufen werden.
  • Betriebsrat: Der Betriebsrat sollte einbezogen werden, um gleiche Maßstäbe für alle sicherzustellen und Benachteiligungen zu vermeiden.
  • Auszubildende: Sie sollten von Zielvereinbarungen ausgeschlossen sein, da ihr vorrangiges Ziel der Abschluss der Ausbildung ist.
  • Unvorhergesehene Ereignisse: Zielvereinbarungen müssen angepasst oder abgebrochen werden können, wenn sich die Umstände grundlegend ändern — etwa bei Schwangerschaft oder Auftragseinbruch.