In Kürze
Eine Betriebsratssitzung folgt einem festen Ablauf: Eröffnung, Tagesordnung, Diskussion, Beschlussfassung und Schließung. Die Leitung liegt beim Betriebsratsvorsitzenden.
Definition
Der Ablauf einer Betriebsratssitzung ist in mehrere Phasen gegliedert, die der Betriebsratsvorsitzende verantwortet. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 29 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz).
Eröffnung: Der Vorsitzende begrüßt die Teilnehmenden, klärt organisatorische Fragen (z. B. Protokollführung, Pausen) und lässt die Anwesenheitsliste ausfüllen. Bei digitalen oder hybriden Sitzungen bestätigen zugeschaltete Mitglieder ihre Teilnahme in Textform. Außerdem wird die Beschlussfähigkeit geprüft: Mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder muss anwesend sein (§ 33 Abs. 2 BetrVG).
Tagesordnung: Der Vorsitzende fragt nach gewünschten Änderungen oder Ergänzungen. Dann wird das Protokoll der letzten Sitzung genehmigt, bevor die einzelnen Punkte der Reihe nach besprochen werden.
Diskussionsleitung: Der Vorsitzende sorgt für eine geordnete, sachliche Diskussion – er hält die Rednerliste ein, fasst Zwischenstände zusammen und beendet die Diskussion, wenn keine neuen Argumente mehr kommen.
Beschlussfassung: Vor der Abstimmung formuliert der Vorsitzende den Antrag genau. Das Ergebnis und der genaue Wortlaut des Beschlusses werden protokolliert. Die Tagesordnung kann in der Sitzung erweitert werden, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden, das Gremium beschlussfähig ist und alle Anwesenden der Erweiterung zustimmen.
Schließung: Vor dem Ende der Sitzung wirkt der Vorsitzende darauf hin, dass ein neuer Sitzungstermin festgelegt wird – sofern kein regelmäßiger Termin bereits feststeht.
Einzelne Aufgaben innerhalb der Sitzung können an andere Betriebsratsmitglieder delegiert werden. Die formale Gesamtleitung verbleibt jedoch stets beim Vorsitzenden. Dieser hat während der Sitzung auch das Hausrecht im Sitzungsraum – gegenüber allen Anwesenden, einschließlich des Arbeitgebers.