Betriebsvermögen

In Kürze

Betriebsvermögen ist ein steuerrechtlicher Begriff und bezeichnet alle Wirtschaftsgüter, die einem Betrieb zuzuordnen sind. Er spielt vor allem bei der Gewinnermittlung eine wichtige Rolle.

Definition

Der Begriff Betriebsvermögen stammt nicht aus dem Handelsrecht, sondern aus dem Steuerrecht. Er wird im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG verwendet. Der Gewinn eines Unternehmens ergibt sich danach aus der Veränderung des Betriebsvermögens zwischen dem Anfang und dem Ende eines Wirtschaftsjahres — bereinigt um Entnahmen und Einlagen.

Wichtig ist die Abgrenzung zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen. Privatvermögen darf in der Bilanz nicht ausgewiesen werden. Diese Unterscheidung ist vor allem für Einzelkaufleute und Personengesellschaften relevant — Kapitalgesellschaften haben kein Privatvermögen, da sie als juristische Personen nur betriebliches Vermögen besitzen können.

Für die Zuordnung eines Wirtschaftsguts gilt folgende Faustregel nach dem Umfang der betrieblichen Nutzung:

  • Unter 10 % betriebliche Nutzung: notwendiges Privatvermögen
  • Über 50 % betriebliche Nutzung: notwendiges Betriebsvermögen
  • Zwischen 10 % und 50 % betriebliche Nutzung: gewillkürtes Betriebsvermögen (Zuordnung nach Wahl)

Jedes einzelne Wirtschaftsgut muss daher individuell geprüft werden, um es korrekt dem Betriebs- oder Privatvermögen zuzuordnen.