Betriebsverfassungsgesetz

In Kürze

Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und betrieblicher Arbeitnehmervertretung. Es legt Beteiligungsrechte und Verfahren der betrieblichen Mitbestimmung verbindlich fest.

Definition

Betriebsverfassungsgesetz ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der die kollektive Ordnung der Zusammenarbeit im Betrieb normiert.

Es bestimmt Rechte, Pflichten und Verfahren zwischen Arbeitgeber und betrieblicher Arbeitnehmervertretung verbindlich.

Das Gesetz gilt, wenn betriebliche Interessenvertretungen gewählt sind und Beteiligungsrechte gesetzlich zugewiesen werden.

Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) als zentrale Norm der betrieblichen Mitbestimmung in Deutschland.

Es begründet keine individualvertraglichen Ansprüche einzelner Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber unmittelbar.

Abzugrenzen ist das Betriebsverfassungsgesetz vom Personalvertretungsrecht, das für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes gilt.

In der Praxis strukturiert das Betriebsverfassungsgesetz Beteiligungsprozesse, Konfliktlösung und innerbetriebliche Entscheidungsfindung dauerhaft.