Betriebsvermögen

Das Betriebsvermögen ist ein steuerrechtlicher Begriff und bezeichnet alle Wirtschaftsgüter, die einem Betrieb zugeordnet sind. Es bildet die Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung und ist klar vom Privatvermögen abzugrenzen.

In Kürze

Das Betriebsvermögen ist ein steuerrechtlicher Begriff und bezeichnet alle Wirtschaftsgüter, die einem Betrieb zugeordnet sind. Es bildet die Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung und ist klar vom Privatvermögen abzugrenzen.

Definition

Der Begriff Betriebsvermögen stammt aus dem Steuerrecht, nicht aus dem Handelsrecht. Er wird vor allem im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) verwendet. Der Gewinn eines Unternehmens ergibt sich danach aus der Veränderung des Betriebsvermögens zwischen Anfang und Ende eines Wirtschaftsjahres — bereinigt um Entnahmen und Einlagen. Ergänzend ist § 246 Handelsgesetzbuch (HGB) als Rechtsgrundlage relevant.

Wirtschaftsgüter gehören zum Betriebsvermögen, wenn sie objektiv dem Betrieb dienen und bilanziell erfasst oder steuerlich zugerechnet sind. Maßgeblich sind betriebliche Nutzungszusammenhänge und rechtliche Zuordnungskriterien. Jedes Wirtschaftsgut muss dabei individuell geprüft werden.

Das Betriebsvermögen gliedert sich nach dem Umfang der betrieblichen Nutzung in drei Kategorien:

  • Notwendiges Betriebsvermögen: über 50 % betriebliche Nutzung — muss dem Betrieb zugeordnet werden
  • Gewillkürtes Betriebsvermögen: zwischen 10 % und 50 % betriebliche Nutzung — Zuordnung nach Wahl des Unternehmers
  • Notwendiges Privatvermögen: unter 10 % betriebliche Nutzung — darf nicht dem Betrieb zugeordnet werden

Daneben gibt es in bestimmten Fällen auch Sonderbetriebsvermögen, etwa bei Personengesellschaften.

Wichtig ist die Abgrenzung zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen: Privatvermögen darf in der Bilanz nicht ausgewiesen werden. Diese Unterscheidung ist besonders für Einzelkaufleute und Personengesellschaften relevant. Kapitalgesellschaften hingegen haben kein Privatvermögen, da sie als juristische Personen ausschließlich betriebliches Vermögen besitzen können.

In der Praxis dient das Betriebsvermögen als Bewertungs- und Abgrenzungsgröße für Gewinnermittlung, Haftung und Unternehmensübertragungen. Es begründet keine arbeitsrechtlichen Mitwirkungs- oder Eigentumsrechte der Arbeitnehmer.

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