In Kürze
Beweissicherung bezeichnet das gezielte Festhalten relevanter Tatsachen für spätere rechtliche Verfahren. Sie dient der Absicherung von Sachverhalten im arbeitsrechtlichen Kontext.
Definition
Beweissicherung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet das systematische Sichern von Tatsachen und Beweismitteln zur späteren Verwendung in arbeitsrechtlichen Verfahren.
Beweissicherung liegt vor, wenn relevante Vorgänge dokumentiert oder Beweisquellen erhalten werden, bevor ein Rechtsstreit entsteht oder eskaliert.
Erfasst sind insbesondere:
- Unterlagen
- elektronische Daten
- Zeugenaussagen
- sonstige objektive Beweismittel mit Bezug zum Arbeitsverhältnis
Beweissicherung erfolgt sowohl durch Arbeitnehmer als auch durch Arbeitgeber im Rahmen zulässiger rechtlicher Grenzen.
Rechtsgrundlage ergibt sich aus den allgemeinen Beweisregeln der Zivilprozessordnung (ZPO) sowie arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften.
Eine Beweissicherung begründet keine eigenständige materielle Rechtsposition oder Anspruchsgrundlage.
Von der Beweislast unterscheidet sich Beweissicherung durch ihren vorbereitenden Charakter ohne unmittelbare prozessuale Wirkung.
In der Praxis unterstützt Beweissicherung die Durchsetzung oder Abwehr arbeitsrechtlicher Ansprüche im Streitfall.
Die Beweissicherung setzt die Wahrung von Persönlichkeitsrechten und datenschutzrechtlichen Vorgaben voraus.