Betriebliche Altersversorgung

In Kürze

Die Betriebliche Altersversorgung ergänzt die gesetzliche Altersabsicherung durch arbeitgeberbezogene Versorgungsleistungen. Sie knüpft an ein Arbeitsverhältnis an und sichert biometrische Risiken ab.

Definition

Betriebliche Altersversorgung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet Versorgungsleistungen zur Absicherung von Alter, Invalidität oder Hinterbliebenenrisiken aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses.

Die Leistungspflicht entsteht, wenn eine verbindliche Versorgungszusage mit Versorgungszweck festgelegt ist. Erforderlich ist ein funktionaler Zusammenhang zwischen Arbeitsverhältnis, Leistungszusage und Eintritt eines biologischen Ereignisses.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG), § 1 Absatz 1 Satz 1 BetrAVG
  • § 1a BetrAVG (Entgeltumwandlung)

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung einer Versorgungszusage besteht nicht.

Abzugrenzen ist die Betriebliche Altersversorgung von:

  • der gesetzlichen Rentenversicherung
  • ergänzenden, arbeitsbezogenen Versorgungssystematiken

In der Praxis ist die Betriebliche Altersversorgung maßgebliche Grundlage für Anwartschaftsschutz, Insolvenzsicherung und kollektivrechtliche Mitbestimmung.