Betriebsbeauftragter

In Kürze

Ein Betriebsbeauftragter ist eine speziell ausgebildete Person im Unternehmen, die für ein bestimmtes Gefahren- oder Fachgebiet verantwortlich ist. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, solche Beauftragten schriftlich zu bestellen.

Definition

Modernes Gefahrenmanagement erfordert spezielles Fachwissen – sowohl über wissenschaftliche Erkenntnisse als auch über geltende Vorschriften. Dieses Wissen kann im Betrieb nur durch besonders ausgebildete Personen sichergestellt werden.

Der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften haben durch verschiedene Gesetze, Verordnungen und Vorschriften festgelegt, dass Betriebsbeauftragte zu bestellen und auszubilden sind. Welche Beauftragten ein Unternehmen benötigt, hängt von Art und Größe des Betriebs oder der Anlage ab.

Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die bestellten Beauftragten die notwendige Sachkunde erwerben – in der Regel durch anerkannte Lehrgänge. Die genauen Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Fachbereich.

Die Aufgaben können von internen Mitarbeitern oder von externen Betriebsbeauftragten übernommen werden. Typische Beispiele sind der Datenschutzbeauftragte, der Sicherheitsbeauftragte oder der Gefahrgutbeauftragte.