In Kürze
Die Beweislastumkehr verlagert die Pflicht zur Tatsachenaufklärung auf die andere Partei. Sie wirkt nur in gesetzlich oder richterlich bestimmten Konstellationen.
Definition
Beweislastumkehr ist ein rechtlicher Begriff, der die Abweichung vom allgemeinen Grundsatz bezeichnet, dass jede Partei die ihr günstigen Tatsachen beweisen muss.
Sie liegt vor, wenn die Darlegungs- und Beweislast für anspruchsbegründende oder anspruchsausschließende Tatsachen einer anderen Partei zugewiesen ist.
Die Beweislastumkehr wird entweder gesetzlich angeordnet oder richterlich aus besonderen Gründen entwickelt.
Gesetzliche Beweislastumkehr findet sich insbesondere im Zivilrecht und im Arbeitsrecht bei typisierten Schutzkonstellationen.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- § 22 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- § 476 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Die Beweislastumkehr setzt voraus, dass der zunächst Darlegungspflichtige bestimmte Indizien oder Voraussetzungen nachweist.
Sie führt nicht zu einer Beweisführungspflicht ohne tatsächliche Grundlage.
Von einer bloßen Beweiserleichterung unterscheidet sich die Beweislastumkehr durch die vollständige Verschiebung der Beweisverantwortung.
In der Praxis beeinflusst die Beweislastumkehr maßgeblich Prozessstrategie und Erfolgsaussichten gerichtlicher Verfahren.
Die Beweislastumkehr begründet keinen materiellrechtlichen Anspruch.