Befristetes Arbeitsverhältnis

In Kürze

Ein befristetes Arbeitsverhältnis bezeichnet ein Arbeitsverhältnis mit vorab festgelegtem Beendigungszeitpunkt. Das Ende tritt regelmäßig automatisch ein, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist.

Definition

Ein befristetes Arbeitsverhältnis ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Es beschreibt ein Arbeitsverhältnis, dessen Ende kalendermäßig bestimmt oder durch Zweck oder Bedingung objektiv festgelegt ist.

Das Vertragsende tritt automatisch mit Fristablauf oder Zweckerreichung ein, ohne dass eine Kündigung erklärt werden muss. Ein befristetes Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn die zeitliche Begrenzung vor Arbeitsbeginn schriftlich festgelegt ist.

Die Zulässigkeit setzt entweder das Vorliegen eines sachlichen Grundes oder die Einhaltung gesetzlich geregelter sachgrundloser Grenzen voraus.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
  • § 14 TzBfG
  • § 21 TzBfG

Ein befristetes Arbeitsverhältnis begründet keinen Anspruch auf Fortsetzung über den vereinbarten Endzeitpunkt hinaus.

Abzugrenzen ist es vom unbefristeten Arbeitsverhältnis, das nur durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag endet.

In der Praxis steuert ein befristetes Arbeitsverhältnis die zeitliche Struktur von Beschäftigung, Personalbedarf und gerichtlicher Befristungskontrolle.