Bewerberauswahl

Die Bewerberauswahl bezeichnet den Entscheidungsprozess, mit dem ein Arbeitgeber eine offene Stelle mit einem geeigneten Kandidaten besetzt. Sie unterliegt arbeitsrechtlichen Bindungen, Diskriminierungsverboten und Mitbestimmungsrechten.

In Kürze

Die Bewerberauswahl bezeichnet den Entscheidungsprozess, mit dem ein Arbeitgeber eine offene Stelle mit einem geeigneten Kandidaten besetzt. Sie unterliegt arbeitsrechtlichen Bindungen, Diskriminierungsverboten und Mitbestimmungsrechten.

Definition

Bewerberauswahl ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für den Prozess, bei dem Bewerbungen anhand festgelegter Kriterien geprüft, bewertet und miteinander verglichen werden. Ziel ist es, die Person zu finden, die fachlich und persönlich am besten zur ausgeschriebenen Stelle passt.

Maßgeblich sind sachliche Auswahlkriterien wie Qualifikation, Eignung und berufliche Erfahrung in Bezug auf die zu besetzende Tätigkeit. Die Bewerberauswahl unterliegt rechtlichen Grenzen, insbesondere den Diskriminierungsverboten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Eine Auswahl ist unzulässig, wenn sie auf verbotenen Differenzierungsmerkmalen beruht oder festgelegte Auswahlrichtlinien verletzt.

In Betrieben mit Betriebsrat ist zudem § 99 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zu beachten: Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei personellen Einzelmaßnahmen wie Einstellungen.

Für die Bewerberauswahl stehen verschiedene Methoden zur Verfügung:

  • Analyse der Bewerbungsunterlagen
  • Vorstellungsgespräch
  • Gruppendiskussion
  • Assessment-Center
  • Eignungstests

Unabhängig von der gewählten Methode spiegelt der Umgang mit Bewerbern die Wertschätzung des Unternehmens wider. Dazu gehören eine Eingangsbestätigung der Unterlagen, eine zügige Rückmeldung bei fehlender Qualifikation sowie nach Möglichkeit eine kurze Begründung der Absage. Eingereichte Unterlagen sind sorgfältig zu behandeln und bei Rücksendung so zu verpacken, dass sie unbeschädigt ankommen.

Die Bewerberauswahl begründet keinen Anspruch eines Bewerbers auf Einstellung oder auf eine Begründung der Entscheidung. Abzugrenzen ist sie von der übergeordneten Personalplanung, die den strategischen Rahmen für den Personalbedarf festlegt.

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