In Kürze
Die Bewerberauswahl bezeichnet den Entscheidungsprozess über die Einstellung eines Bewerbers. Sie unterliegt arbeitsrechtlichen Bindungen und Mitbestimmungsrechten.
Definition
Bewerberauswahl ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet den Prozess der Entscheidung eines Arbeitgebers über die Besetzung einer offenen Stelle mit einem bestimmten Bewerber.
Die Auswahl erfolgt, wenn Bewerbungen anhand festgelegter Kriterien geprüft, bewertet und miteinander verglichen werden. Maßgeblich sind sachliche Auswahlkriterien wie Qualifikation, Eignung und berufliche Erfahrung im Bezug zur ausgeschriebenen Tätigkeit.
Die Bewerberauswahl unterliegt rechtlichen Grenzen, insbesondere durch Diskriminierungsverbote des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- § 99 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) (Beteiligung des Betriebsrats in mitbestimmten Betrieben)
Eine Bewerberauswahl ist unzulässig, wenn sie auf verbotenen Differenzierungsmerkmalen beruht oder Auswahlrichtlinien verletzt.
Die Bewerberauswahl begründet keinen Anspruch eines Bewerbers auf Einstellung oder Begründung der Entscheidung.
Abzugrenzen ist die Bewerberauswahl von:
- Personalplanung
In der Praxis bildet die Bewerberauswahl die Grundlage rechtssicherer Einstellungen und personeller Auswahlentscheidungen.