Betr. Gesundheitsförderung - Maßnahmen

In Kürze

Betriebliche Gesundheitsförderung umfasst verschiedene Maßnahmen, um krankmachende Faktoren im Betrieb zu beseitigen. Man unterscheidet zwischen organisatorischen, technischen und verhaltensbezogenen Maßnahmen.

Definition

Sobald gesundheitliche Risiken am Arbeitsplatz erkannt sind, müssen sie gezielt abgebaut werden. Welche Maßnahmen dafür geeignet sind, hängt von der jeweiligen Ursache ab.

Organisatorische Maßnahmen verändern die unmittelbare Arbeitsumgebung – zum Beispiel durch angepasste Schichtpläne, neue Pausenregelungen oder ein Rotationsprinzip an besonders belastenden Arbeitsplätzen. Diese Maßnahmen lassen sich oft schnell und kostengünstig umsetzen und zeigen Beschäftigten rasch, dass ihr Arbeitgeber handelt.

Technische Maßnahmen betreffen Veränderungen an Maschinen, Fahrzeugen oder Anlagen. Sie sind häufig aufwändiger und teurer, können aber mittelfristig Kosten durch weniger Krankheitstage einsparen.

Verhaltensänderungen sind die anspruchsvollste Maßnahme. Dazu zählen etwa ein verbessertes Führungsverhalten, die konsequente Nutzung von Schutzausrüstung oder eine gesündere Ernährung im Arbeitsalltag. Solche Veränderungen brauchen Zeit, externe Begleitung und regelmäßige Überprüfung.

Wichtig: Betriebliche Gesundheitsförderung ist kein einmaliges Projekt, sondern ein dauerhafter Prozess. Maßnahmen müssen regelmäßig angepasst werden – auch wenn sich Arbeitsbedingungen ändern, etwa durch vermehrte Arbeit im Homeoffice.

Steuerliche Förderung: Arbeitgeber können Aufwendungen für bestimmte Präventionsmaßnahmen bis zu 600 Euro pro Jahr und Beschäftigtem steuerfrei leisten. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen qualitätsgesichert und zertifiziert sind. Die gesetzliche Grundlage dafür ist:

  • § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG) – Steuerfreiheit für zertifizierte Gesundheitsförderungsmaßnahmen des Arbeitgebers

Nicht jedes Angebot erfüllt diese Voraussetzungen – eine einfache Mitgliedschaft im Fitnessstudio zum Beispiel nicht. Krankenkassen und das zuständige Betriebsstättenfinanzamt können Auskunft darüber geben, welche Maßnahmen anerkannt sind.