Bundesdatenschutzgesetz

In Kürze

Das Bundesdatenschutzgesetz regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten in Deutschland. Es konkretisiert europäische Datenschutzvorgaben für öffentliche und private Stellen.

Definition

Das Bundesdatenschutzgesetz ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Regelung des Umgangs mit personenbezogenen Daten. Es bestimmt Voraussetzungen, Grenzen und Pflichten für Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten.

Der Regelungsbereich umfasst automatisierte sowie nichtautomatisierte Verarbeitungsvorgänge mit strukturiertem Dateisystem innerhalb von Organisationen. Es greift, wenn personenbezogene Daten durch öffentliche oder private Stellen verarbeitet werden.

Anwendbarkeit besteht unabhängig davon, ob die Verarbeitung elektronisch oder in Papierform erfolgt.

Rechtsgrundlage ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die durch nationale Öffnungsklauseln ergänzt wird.

Das Bundesdatenschutzgesetz begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte technische oder organisatorische Maßnahme allein. Es ist von betrieblichen Datenschutzrichtlinien abzugrenzen, die lediglich interne Konkretisierungen darstellen.

In der Praxis steuert das Gesetz insbesondere den Beschäftigtendatenschutz im Arbeitsverhältnis rechtskonform. Unternehmen nutzen die Vorgaben zur rechtssicheren Gestaltung von Personalprozessen und IT-Systemen dauerhaft.