In Kürze
Ein befristeter Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsverhältnis mit von Anfang an festgelegtem Beendigungszeitpunkt. Er endet regelmäßig automatisch, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist.
Definition
Ein befristeter Arbeitsvertrag ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet ein Arbeitsverhältnis, dessen Ende kalendermäßig bestimmt oder durch Zweck oder Bedingung objektiv festgelegt ist.
Das Vertragsende tritt automatisch mit Fristablauf oder Zweckerreichung ein, ohne dass eine Kündigung erklärt werden muss. Die Befristung liegt vor, wenn die zeitliche Begrenzung vor Arbeitsbeginn schriftlich festgelegt ist.
Zulässig ist sie nur bei Vorliegen eines sachlichen Grundes oder innerhalb gesetzlich geregelter sachgrundloser Grenzen.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
- § 21 TzBfG
Ein befristeter Arbeitsvertrag endet grundsätzlich unabhängig vom allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutz. Eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss eines solchen Vertrages besteht nicht.
Abzugrenzen ist der befristete Arbeitsvertrag vom unbefristeten Arbeitsverhältnis, das nur durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag endet.
In der Praxis steuert der befristete Arbeitsvertrag die zeitliche Flexibilisierung von Personal- und Beschäftigungsplanung.