In Kürze
Betriebsgröße beschreibt die Anzahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer eines Betriebs. Sie bestimmt die Anwendbarkeit zahlreicher arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften.
Definition
Betriebsgröße ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der die Anzahl der regelmäßig im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer als rechtlich maßgebliche Bezugsgröße bezeichnet.
Die Betriebsgröße bestimmt Schwellenwerte für die Anwendbarkeit einzelner arbeitsrechtlicher Gesetze und Schutzmechanismen.
Maßgeblich ist die regelmäßige Beschäftigtenzahl, unabhängig von vorübergehenden Schwankungen oder kurzfristigen Personalveränderungen.
Voraussetzung ist eine betriebsbezogene Betrachtung unter Einbeziehung der organisatorischen Einheit des Betriebs.
Teilzeitbeschäftigte werden abhängig von ihrer Arbeitszeit anteilig berücksichtigt.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- § 23 Absatz 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Die Betriebsgröße begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Kündigungsschutz oder sonstige Individualrechte.
Abzugrenzen ist die Betriebsgröße von der Unternehmensgröße im betriebswirtschaftlichen Sinn.
Betriebsgröße besitzt praktische Bedeutung für die Prüfung von Kündigungsschutz, Mitbestimmungsrechten und gesetzlichen Beschäftigungspflichten.