Bürgerliches Gesetzbuch

In Kürze

Das Bürgerliche Gesetzbuch bildet die zentrale Kodifikation des deutschen Privatrechts. Es regelt grundlegende Rechtsverhältnisse zwischen Privatpersonen umfassend und systematisch.

Definition

Das Bürgerliche Gesetzbuch ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Es bezeichnet die umfassende gesetzliche Kodifikation der allgemeinen privatrechtlichen Rechtsverhältnisse in Deutschland.

Das Bürgerliche Gesetzbuch liegt vor, wenn zivilrechtliche Ansprüche, Pflichten und Rechtspositionen gesetzlich normiert sind. Es ist strukturell in fünf systematisch aufgebaute Bücher mit eigenständigen Regelungsbereichen gegliedert.

Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält grundlegende Vorschriften zum Vertragsschluss, zu Schuldverhältnissen und zu dinglichen Rechten. Es erfasst ferner familienrechtliche und erbrechtliche Rechtsverhältnisse als Teil der privatrechtlichen Ordnung.

Rechtsgrundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch in Verbindung mit dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB).

Eine unmittelbare Verpflichtung zur Anwendung arbeitsrechtlicher Spezialgesetze wird durch das Bürgerliche Gesetzbuch nicht begründet.

Abzugrenzen ist es vom öffentlichen Recht, das hoheitliche Rechtsverhältnisse zwischen Staat und Bürgern regelt.

In der Praxis dient das Bürgerliche Gesetzbuch als zentrale Auslegungs- und Auffangordnung für privatrechtliche und arbeitsrechtliche Fragestellungen.