In Kürze
Das Benachteiligungsverbot beschreibt ein rechtliches Gleichbehandlungsprinzip im Arbeitsleben. Es untersagt sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlungen wegen bestimmter persönlicher Merkmale.
Definition
Das Benachteiligungsverbot ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es untersagt jede ungünstigere Behandlung von Beschäftigten aufgrund gesetzlich geschützter persönlicher Merkmale.
Das Verbot erfasst unmittelbare und mittelbare Benachteiligungen in allen Phasen arbeitsbezogener Rechtsverhältnisse. Eine Benachteiligung liegt vor, wenn eine weniger günstige Behandlung objektiv an ein geschütztes Merkmal anknüpft.
Maßgeblich ist, dass Regelungen, Kriterien oder Maßnahmen typischerweise nachteilig auf betroffene Personen wirken.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), insbesondere § 7 AGG
- § 164 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) für schwerbehinderte Menschen
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses entsteht durch das Benachteiligungsverbot nicht.
Abzugrenzen ist das Benachteiligungsverbot von:
- dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ohne Merkmalsbezug
In der Praxis steuert das Benachteiligungsverbot die rechtmäßige Ausgestaltung von Auswahlentscheidungen, Arbeitsbedingungen und Beendigungsmaßnahmen.