In Kürze
Befristete Arbeitsverhältnisse beschreiben Arbeitsverträge mit einem von Beginn an festgelegten Beendigungszeitpunkt. Sie enden regelmäßig automatisch, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen werden muss.
Definition
Befristete Arbeitsverhältnisse sind arbeitsrechtliche Verträge mit zeitlich begrenzter Bindung der Vertragsparteien. Sie bezeichnen ein Arbeitsverhältnis, dessen Ende kalendermäßig bestimmt oder durch Zweck oder Bedingung festgelegt ist.
Das Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn die zeitliche Begrenzung objektiv vereinbart und vor Arbeitsbeginn schriftlich fixiert ist. Zulässig ist die Befristung nur bei Vorliegen eines sachlichen Grundes oder innerhalb gesetzlich erlaubter Grenzen ohne Sachgrund.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
- § 14 TzBfG
- § 21 TzBfG
Befristete Arbeitsverhältnisse enden grundsätzlich mit Fristablauf oder Zweckerreichung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung besteht nicht.
Abzugrenzen sind befristete Arbeitsverhältnisse von:
- unbefristeten Arbeitsverhältnissen, die nur durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag enden
In der Praxis beeinflussen befristete Arbeitsverhältnisse maßgeblich die Personalplanung, den Kündigungsschutz und die gerichtliche Kontrolle der Vertragsgestaltung.