In Kürze
Der Bilanzgewinn ist der in der Bilanz ausgewiesene positive Erfolg eines Geschäftsjahres bei Kapitalgesellschaften — also der Betrag, der an Eigentümer oder Aktionäre ausgeschüttet oder ins nächste Jahr vorgetragen werden kann.
Definition
Der Bilanzgewinn zeigt, wie viel Gewinn einer Kapitalgesellschaft nach Abschluss des Geschäftsjahres unter Berücksichtigung der Ergebnisverwendung verbleibt. Er wird im Eigenkapital der Bilanz oder im Anhang ausgewiesen.
Zur Ermittlung des Bilanzgewinns wird der Jahresüberschuss um Gewinnvorträge aus dem Vorjahr, Entnahmen aus Rücklagen sowie Einstellungen in Rücklagen angepasst.
Der Bilanzgewinn ist grundsätzlich für die Ausschüttung an Eigentümer oder Aktionäre vorgesehen. Wird er nur teilweise ausgeschüttet oder in Rücklagen eingestellt, muss der verbleibende Betrag als Gewinnvortrag ins nächste Geschäftsjahr übernommen werden.
Wichtig: Enthält die Bilanz den Posten Bilanzgewinn, dürfen die Posten Jahresüberschuss und Gewinnvortrag nicht zusätzlich ausgewiesen werden. Wird das Jahresergebnis vollständig verwendet, entfällt der Posten Bilanzgewinn in der Bilanz ganz.
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird der Begriff „Bilanzgewinn" umgangssprachlich oft für den Jahresüberschuss verwendet — streng genommen ist er dort jedoch nicht korrekt.