In Kürze
Berufsgenossenschaft ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen und Beschäftigte. Sie gewährleistet Prävention, Rehabilitation und Entschädigung bei Arbeitsunfällen.
Definition
Berufsgenossenschaft ist ein arbeitsrechtlicher Begriff und bezeichnet einen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung organisiert.
Die Berufsgenossenschaft hat eine verpflichtende Unternehmenszugehörigkeit. Ihr Aufgabenbereich umfasst die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
Tatbestandlich erfasst sind Unternehmen der Privatwirtschaft sowie deren Beschäftigte kraft gesetzlicher Zuordnung. Nach Eintritt eines Versicherungsfalles erbringt die Berufsgenossenschaft medizinische, berufliche und soziale Rehabilitationsleistungen.
Zusätzlich gleicht sie Unfallfolgen durch Geldleistungen wie Verletztengeld oder Renten finanziell aus. Rechtsgrundlage ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- § 14 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)
Die Finanzierung erfolgt überwiegend durch umlagefinanzierte Beiträge der zugehörigen Unternehmen ohne Arbeitnehmerbeteiligung.
Berufsgenossenschaft begründet keinen individuellen Anspruch auf Fortsetzung oder Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses.
Abzugrenzen ist die Berufsgenossenschaft von:
- der gesetzlichen Krankenversicherung, die allgemeine Krankheitsrisiken unabhängig vom Arbeitsbezug absichert
In der betrieblichen Praxis stellt die Berufsgenossenschaft einen zentralen Institutionsträger des staatlich organisierten Arbeitsschutzes dar.