In Kürze
Berufsgenossenschaft ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen und Beschäftigte. Sie verbindet Prävention, Rehabilitation und Entschädigung bei arbeitsbezogenen Gesundheitsschäden.
Definition
Berufsgenossenschaft ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für einen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung organisiert.
Der gesetzliche Aufgabenbereich umfasst Prävention, Rehabilitation und Entschädigung bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
Tatbestandlich erfasst sind Unternehmen der Privatwirtschaft sowie deren Beschäftigte kraft gesetzlicher Pflichtzuordnung.
Nach Eintritt eines Versicherungsfalles erbringt die Berufsgenossenschaft umfassend medizinische, berufliche und soziale Rehabilitationsleistungen.
Zusätzlich gleicht sie Unfallfolgen durch Geldleistungen wie Verletztengeld und Rentenzahlungen finanziell aus.
Rechtsgrundlage ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch, insbesondere:
- § 14 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)
Die Finanzierung erfolgt überwiegend durch umlagefinanzierte Beiträge der zugehörigen Unternehmen ohne Arbeitnehmerbeteiligung.
Berufsgenossenschaft begründet keinen individuellen Anspruch auf Schadensersatz außerhalb des gesetzlichen Unfallversicherungssystems gegenüber Arbeitgebern.
Abzugrenzen ist sie von staatlichen Arbeitsschutzbehörden, die allgemeine Überwachungsaufgaben ohne Leistungspflicht wahrnehmen.
In der betrieblichen Praxis bildet die Berufsgenossenschaft einen zentralen Institutionsträger des präventiven und reaktiven Arbeitsschutzes.