Berufskleidung

In Kürze

Arbeitskleidung bezeichnet arbeitsbezogene Kleidung während der Arbeitszeit. Sie dient funktionalen oder betrieblichen Zwecken.

Definition

Arbeitskleidung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit funktionalem Bezug zur Ausübung geschuldeter Tätigkeiten. Der Begriff bezeichnet Kleidung, die während der Arbeitszeit getragen wird und betrieblichen oder sicherheitsbezogenen Zwecken dient.

Arbeitskleidung liegt vor, wenn Art, Tragepflicht oder Gestaltung objektiv arbeitsbezogen festgelegt ist. Die Festlegung kann durch Weisung, betriebliche Ordnung oder kollektive Regelung verbindlich erfolgen.

Für Arbeitskleidung ist das Mitbestimmungsrecht nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 87 Abs. 1 funktional einschlägig. Eine gesetzliche Verpflichtung zur generellen Bereitstellung durch den Arbeitgeber besteht nicht grundsätzlich.

Abzugrenzen ist Arbeitskleidung von:

  • Schutzkleidung, die ausschließlich dem arbeitsschutzrechtlichen Gefahrenabwehrzweck dient und verpflichtend ist.

In der Praxis beeinflusst die Einordnung Fragen der Kosten, Tragezeitvergütung und betrieblichen Ordnung.