In Kürze
Eine Berufskrankheit ist eine staatlich anerkannte Erkrankung mit ursächlichem Bezug zur beruflichen Tätigkeit. Sie gehört zum System der gesetzlichen Unfallversicherung.
Definition
Berufskrankheit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine Krankheit, die durch besondere berufliche Einwirkungen verursacht oder wesentlich begünstigt ist.
Eine Berufskrankheit liegt vor, wenn die Erkrankung infolge einer versicherten Tätigkeit entstanden ist. Zusätzlich muss die Erkrankung durch Rechtsverordnung als solche bestimmt sein.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- § 9 Absatz 1 Siebtes Sozialgesetzbuch (SGB VII)
- Berufskrankheiten-Verordnung
Die anerkennungsfähigen Erkrankungen sind in der Berufskrankheiten-Verordnung abschließend aufgeführt. Es setzt einen wissenschaftlich gesicherten Ursachenzusammenhang zwischen Tätigkeit und Krankheit voraus.
Die Anerkennung erfolgt unabhängig von einem konkreten Unfallereignis am Arbeitsplatz. Der Begriff begründet keinen Anspruch außerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung.
Abzugrenzen ist die Berufskrankheit von:
- dem Arbeitsunfall, der auf ein zeitlich begrenztes Ereignis zurückgeht
In der Praxis bestimmt die Einordnung den Zugang zu Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.