In Kürze
Eine Berufskrankheit ist eine staatlich anerkannte Erkrankung, die durch besondere Belastungen oder Einwirkungen am Arbeitsplatz verursacht wird. Sie wird rechtlich ähnlich wie ein Arbeitsunfall behandelt und löst Ansprüche im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung aus.
Definition
Als Berufskrankheit gelten Krankheiten, die Versicherte infolge ihrer beruflichen Tätigkeit erleiden und bei denen ein wissenschaftlich gesicherter Ursachenzusammenhang zwischen Tätigkeit und Erkrankung besteht. Bestimmte Berufsgruppen müssen durch ihre Arbeit deutlich stärker gefährdet sein als die allgemeine Bevölkerung.
Die gesetzliche Grundlage bildet § 9 SGB VII (Siebtes Sozialgesetzbuch). Welche Krankheiten offiziell als Berufskrankheit anerkannt werden, legt die Bundesregierung per Rechtsverordnung fest — die anerkannten Erkrankungen sind abschließend in der Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgelistet.
Da die Berufskrankheiten-Verordnung nur in größeren Abständen aktualisiert wird, kann der zuständige Unfallversicherungsträger im Einzelfall auch eine nicht gelistete Krankheit wie eine Berufskrankheit entschädigen — sofern neuere medizinische Erkenntnisse dies stützen (§ 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VII). Neue Erkrankungen können auf Empfehlung eines ärztlichen Sachverständigenbeirats beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch den Bundesrat in die Verordnung aufgenommen werden.
Typische Ursachen für Berufskrankheiten sind:
- Chemikalien – z. B. Kontakt mit gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz
- Physikalische Einwirkungen – z. B. Druck, Vibrationen oder das Tragen schwerer Lasten
- Lärm oder Staub – z. B. in bestimmten Handwerks- oder Industrieberufen
Abzugrenzen ist die Berufskrankheit vom Arbeitsunfall: Dieser geht auf ein zeitlich begrenztes Ereignis zurück, während eine Berufskrankheit durch länger andauernde berufliche Einwirkungen entsteht — ohne dass ein konkretes Unfallereignis vorliegen muss.
Für Arbeitnehmer ergeben sich aus der Anerkennung als Berufskrankheit zwei wichtige Folgen:
- Lohnfortzahlung: Wer wegen einer Berufskrankheit arbeitsunfähig ist, hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
- Steuerliche Absetzbarkeit: Krankheitskosten, die durch eine typische Berufskrankheit entstehen und nicht anderweitig erstattet werden, können steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.