Berufskleidung

In Kürze

Typische Berufskleidung, die der Arbeitgeber kostenlos oder vergünstigt zur Verfügung stellt, ist für Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei.

Definition

Als typische Berufskleidung gelten Kleidungsstücke, die speziell auf eine bestimmte berufliche Tätigkeit zugeschnitten sind — zum Beispiel Arbeitsschutzkleidung. Entscheidend ist, dass eine private Nutzung so gut wie ausgeschlossen ist.

Stellt der Arbeitgeber solche Kleidung unentgeltlich oder verbilligt bereit, entsteht für den Arbeitnehmer kein steuerpflichtiger Vorteil. Damit fallen auch keine Sozialversicherungsbeiträge an.

Die rechtliche Grundlage findet sich in § 3 Nr. 31 Einkommensteuergesetz (EStG).