Berufsgenossenschaften

In Kürze

Berufsgenossenschaften sind die wichtigsten Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Sie schützen Beschäftigte vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und erbringen im Schadensfall die entsprechenden Versicherungsleistungen.

Definition

Berufsgenossenschaften sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, die als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung fungieren. Aktuell gibt es neun gewerbliche Berufsgenossenschaften sowie eine landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft. Welche Berufsgenossenschaft für ein Unternehmen zuständig ist, richtet sich nach der Branche sowie nach Art und Gegenstand des Unternehmens (§ 122 SGB VII).

Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Sitz des Unternehmens (§ 130 SGB VII). Gehören zu einem Unternehmen mehrere Betriebsteile, ist die Berufsgenossenschaft des Hauptunternehmens zuständig.

Zu den Aufgaben der Berufsgenossenschaften gehören:

  • Überwachung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
  • Beratung von Unternehmen und Beschäftigten zum Arbeitsschutz
  • Erbringung von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Erlass von Unfallverhütungsvorschriften (§ 15 SGB VII)

Zur Erfüllung ihrer Überwachungsaufgaben dürfen Berufsgenossenschaften Betriebsstätten besichtigen, Auskünfte verlangen, Unterlagen einsehen, Arbeitsmittel prüfen sowie Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten untersuchen (§ 19 Abs. 1 SGB VII).