Berufsgenossenschaft

In Kürze

Eine Berufsgenossenschaft ist der gesetzliche Träger der Unfallversicherung für Beschäftigte und Unternehmen. Sie schützt bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und ist für alle Betriebe der Privatwirtschaft Pflicht.

Definition

Berufsgenossenschaften sind öffentlich-rechtliche Körperschaften und Teil der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie existieren in Deutschland seit 1884 und sind in §§ 114 ff. SGB VII geregelt. Für die gewerbliche Privatwirtschaft gibt es neun Berufsgenossenschaften, die nach Branchen gegliedert sind. Für die Landwirtschaft übernimmt diese Aufgabe die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft.

Ihre wichtigsten Aufgaben sind:

  • Prävention: Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
  • Rehabilitation: Medizinische, berufliche und soziale Unterstützung nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit
  • Entschädigung: Finanzielle Ausgleichszahlungen für Unfall- und Krankheitsfolgen

Versichert sind nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Unternehmer, Kinder in Betreuungseinrichtungen, Schüler und Studierende. Der Versicherungsschutz greift automatisch — Beschäftigte müssen sich nicht selbst anmelden.

Finanziert werden die Berufsgenossenschaften ausschließlich durch Beiträge der Unternehmen. Arbeitnehmer zahlen keinen eigenen Beitrag. Jedes Unternehmen ist der für seine Branche zuständigen Berufsgenossenschaft kraft Gesetzes als Pflichtmitglied zugewiesen.