Betriebsnotwendiges Kapital

In Kürze

Das betriebsnotwendige Kapital ist das Eigen- und Fremdkapital, das ein Unternehmen tatsächlich für seinen Betriebszweck benötigt. Es dient als Grundlage für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen in der Kostenrechnung.

Definition

Nicht jedes Kapital, das ein Unternehmen besitzt, wird direkt für den Betrieb gebraucht. Als betriebsnotwendiges Kapital gilt nur der Teil des eingesetzten Eigen- und Fremdkapitals, der unmittelbar zur Erfüllung des Unternehmenszwecks erforderlich ist.

Es setzt sich zusammen aus dem betriebsnotwendigen Anlagevermögen (z. B. Maschinen, Gebäude) und dem betriebsnotwendigen Umlaufvermögen (z. B. Vorräte, Forderungen). Nicht betrieblich genutzte Gegenstände — etwa unbebaute Grundstücke oder Wertpapiere — werden herausgerechnet.

Von dieser Summe wird das sogenannte Abzugskapital abgezogen. Das sind Gelder, die dem Unternehmen zinsfrei zur Verfügung stehen, zum Beispiel Kundenanzahlungen oder Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten.

Die Formel lautet vereinfacht:
Betriebsnotwendiges Vermögen − Abzugskapital = Betriebsnotwendiges Kapital

Dieses Kapital wird benötigt, um kalkulatorische Zinsen einheitlich zu berechnen — unabhängig davon, ob das Unternehmen viel Eigen- oder Fremdkapital einsetzt. So werden Wettbewerbsverzerrungen vermieden, die allein durch unterschiedliche Kapitalstrukturen entstehen würden.

In der Praxis gibt es zwei Methoden zur Bewertung des Anlagevermögens:

  • Durchschnittswertverzinsung: Die Zinsen werden auf die Hälfte der Anschaffungskosten abnutzbarer Anlagen berechnet — das ergibt eine gleichbleibende jährliche Zinsbelastung.
  • Restbuchwertverzinsung: Die Zinsen richten sich nach dem jeweiligen Restbuchwert der Anlage — die Zinsbelastung sinkt also jährlich.

Die Durchschnittswertverzinsung ist in der Praxis häufiger anzutreffen, weil sie einfacher zu berechnen ist.