Bilanzsumme

In Kürze

Bilanzsumme bezeichnet den Gesamtbetrag einer Bilanz auf Aktiv- und Passivseite. Sie spiegelt das bilanziell erfasste Vermögen und Kapital eines Unternehmens wider.

Definition

Bilanzsumme ist ein rechtlicher Begriff. Sie bezeichnet die rechnerisch identische Summe aller Aktiv- und Passivposten einer Bilanz zu einem bestimmten Stichtag.

Bilanzsumme liegt vor, wenn sämtliche bilanziell anzusetzenden Vermögensgegenstände und Schulden vollständig erfasst sind. Der Betrag ergibt sich aus der Addition der jeweiligen Bilanzpositionen nach den geltenden Gliederungs- und Bewertungsvorschriften.

Maßgebliche Rechtsgrundlage ist:

  • § 266 Handelsgesetzbuch (HGB)

Dies erfolgt in Verbindung mit den Größenklassenregelungen des HGB.

Bilanzsumme verändert sich nur, wenn Geschäftsvorfälle sowohl Aktiv- als auch Passivposten gleichzeitig erhöhen oder vermindern.

Sie begründet keinen Rückschluss auf Liquidität oder Ertragskraft des Unternehmens.

Abzugrenzen ist die Bilanzsumme von:

  • Umsatzerlösen, die periodenbezogene Leistungswerte darstellen

Die Kennzahl wird in der Praxis zur Größenklassifizierung von Unternehmen und als Ausgangswert für bilanzielle Kennzahlen verwendet.