Bilanzstichtag

In Kürze

Der Bilanzstichtag ist der festgelegte Tag, an dem ein Unternehmen seine Vermögenswerte und Schulden erfasst und den Jahresabschluss erstellt. Er markiert das Ende des Geschäfts- oder Wirtschaftsjahres.

Definition

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, zum Ende seines Wirtschaftsjahres eine Bilanz aufzustellen. Der Bilanzstichtag ist genau der Tag, auf den sich diese Bestandsaufnahme bezieht — also der letzte Tag des Geschäftsjahres.

Meistens ist das der 31. Dezember eines Jahres. Im Handelsregister eingetragene Unternehmen dürfen jedoch ein abweichendes Geschäftsjahr wählen. Das Wirtschaftsjahr darf dabei aber niemals länger als zwölf Monate sein (§ 240 Abs. 2 HGB, § 4a Abs. 1 Nr. 2 und 3 EStG).

Bei einer Unternehmensgründung kann das erste Wirtschaftsjahr kürzer als zwölf Monate ausfallen — man nennt das ein Rumpfwirtschaftsjahr. Ab dem zweiten Jahr gilt dann die volle Zwölf-Monats-Pflicht (§ 240 Abs. 2 HGB).

Möchte ein bestehendes Unternehmen seinen Bilanzstichtag nachträglich verschieben, braucht es dafür die Zustimmung des zuständigen Finanzamts — und zwar aus wirtschaftlichen Gründen (§ 4a Abs. 1 Nr. 2 EStG).

In der Bilanz müssen alle Werte ausgewiesen werden, die am Bilanzstichtag tatsächlich vorhanden waren. Wichtig ist dabei die sogenannte Aufhellungstheorie: Erkenntnisse, die erst nach dem Stichtag bekannt werden, aber Sachverhalte betreffen, die schon am Stichtag bestanden, dürfen — und müssen — noch berücksichtigt werden. Ereignisse, die erst nach dem Stichtag eingetreten sind, bleiben dagegen außen vor.