In Kürze
Blockchain bezeichnet eine dezentrale Technologie zur gemeinsamen Datenhaltung. Sie ermöglicht transparente und unveränderliche Transaktionsaufzeichnungen ohne zentrale Steuerung.
Definition
Blockchain ist ein wirtschaftsrechtlicher Begriff für ein dezentrales, digitales Register. Es speichert Transaktionen chronologisch in miteinander verketteten Datenblöcken.
Blockchain liegt vor, wenn Datensätze mittels kryptografischer Verfahren unveränderlich gesichert sind. Diese werden über ein verteiltes Netzwerk synchronisiert.
Voraussetzung ist ein Konsensmechanismus, durch den neue Einträge bestätigt und dauerhaft in die Blockkette aufgenommen werden.
Die Speicherung erfolgt ohne zentrale Verwaltungsstelle und verteilt sich auf alle teilnehmenden Netzwerkknoten.
Die Nutzung ermöglicht die direkte Übertragung von Werten oder Informationen zwischen Beteiligten ohne zwischengeschaltete Intermediäre.
Eine allgemeine gesetzliche Anerkennung als eigenständiges Rechtssystem ist mit der Blockchain nicht verbunden.
Abzugrenzen ist die Blockchain von:
- zentral geführten Datenbanken, da dort eine einseitige Kontrolle und Änderbarkeit besteht
In der Praxis wird Blockchain insbesondere für:
- Kryptowährungen
- digitale Verträge
- revisionssichere Dokumentationen