Beratender Ausschuss für behinderte Menschen

In Kürze

Der Beratender Ausschuss für behinderte Menschen ist ein institutionelles Beteiligungsgremium im Bereich der beruflichen Teilhabe. Er wirkt beratend an Entscheidungen öffentlicher Stellen mit.

Definition

Der Beratender Ausschuss für behinderte Menschen ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet ein bei Integrationsämtern oder der Bundesagentur für Arbeit eingerichtetes beratendes Gremium.

Seine Aufgabe besteht in der Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Der Ausschuss wirkt an der Vorbereitung und Unterstützung behördlicher Entscheidungen mit.

Er setzt sich aus Vertretern der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und anerkannten Behindertenorganisationen zusammen.

Der Beratender Ausschuss für behinderte Menschen ist tätig, wenn gesetzlich vorgesehene Mitwirkungs- oder Beratungsaufgaben wahrzunehmen sind.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 186 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) (Integrationsamt)
  • § 188 SGB IX (Bundesagentur für Arbeit)

Der Beratender Ausschuss besitzt keine eigenständige Entscheidungsbefugnis gegenüber den zuständigen Behörden.

Abzugrenzen sind:

  • innerbetriebliche Interessenvertretungen ohne behördliche Anbindung

In der Praxis dient der Beratender Ausschuss für behinderte Menschen der strukturierten Einbindung relevanter Gruppen in Teilhabeverfahren.