Barkredit

In Kürze

Der Barkredit ist eine besondere Form der Kreditgewährung mit kurzfristiger Auszahlung. Er ist auf geringe Beträge und standardisierte Vertragsabläufe ausgerichtet.

Definition

Ein Barkredit ist ein zivilrechtliches Instrument. Es handelt sich um ein Darlehen zur kurzfristigen Liquiditätsbeschaffung ohne Zweckbindung.

Der Begriff umfasst Kredite mit geringer Laufzeit und begrenzter Kreditsumme im Massengeschäft. Ein Barkredit liegt vor, wenn ein Geldbetrag zur Rückzahlung mit Zinsen überlassen wird.

Die Auszahlung erfolgt bar oder funktional gleichwertig durch unmittelbare Kontogutschrift. Voraussetzung ist ein wirksamer Darlehensvertrag mit festgelegten Rückzahlungsmodalitäten.

Die rechtliche Einordnung richtet sich nach:

  • § 488 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Ein Barkredit setzt keine dinglichen Sicherheiten oder langfristige Bonitätsprüfung voraus. Der Begriff begründet keine besondere Kreditform außerhalb des allgemeinen Darlehensrechts.

Abzugrenzen ist der Barkredit von revolvierenden Kreditlinien wie dem Dispositionskredit.

In der Praxis dient der Barkredit der schnellen Überbrückung kurzfristiger finanzieller Bedarfe im standardisierten Verbraucherkreditgeschäft.