Berichtstermin

In Kürze

Der Berichtstermin ist eine Versammlung der Gläubiger im Insolvenzverfahren. Sie entscheiden dabei, ob ein Betrieb stillgelegt oder weitergeführt wird.

Definition

Im Berichtstermin kommen die Gläubiger eines insolventen Unternehmens zusammen, um über die Zukunft des Betriebs abzustimmen. Zur Wahl stehen zwei Möglichkeiten: die Stilllegung oder die Fortführung (Sanierung) des Unternehmens.

Die Entscheidung fällt durch eine einfache Mehrheit. Dabei zählen zwei Faktoren gleichzeitig: die Anzahl der zustimmenden Gläubiger (Kopfmehrheit) und die Höhe ihrer Forderungen (Summenmehrheit). Nur nicht bestrittene Forderungen von Gläubigern, die tatsächlich abstimmen, werden berücksichtigt.

Der Berichtstermin muss zeitnah stattfinden: Er darf frühestens sechs Wochen und spätestens drei Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens angesetzt werden.

Je nach Entscheidung werden die Gläubiger unterschiedlich befriedigt:

  • Stilllegung: Die Gläubiger erhalten Geld aus dem Verkauf des Betriebsvermögens.
  • Fortführung: Die Gläubiger werden aus den laufenden Gewinnen des Betriebs bezahlt.