Beitragsgruppenschlüssel

In Kürze

Der Beitragsgruppenschlüssel ist ein vierstelliger Zahlencode, der in Meldungen zur Sozialversicherung angibt, in welchen Versicherungszweigen ein Arbeitnehmer versichert ist und welche Beiträge abgeführt werden.

Definition

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten bei den Sozialversicherungsträgern zu melden. Für diese Meldungen — geregelt in der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV) — wird ein bundeseinheitlicher Meldevordruck verwendet.

Ein wichtiger Bestandteil dieses Meldebogens ist die Beitragsgruppe. Sie wird durch einen vierstelligen Schlüssel dargestellt, wobei jede Stelle für einen bestimmten Versicherungszweig steht:

  • 1. Stelle: Krankenversicherung
  • 2. Stelle: Rentenversicherung
  • 3. Stelle: Arbeitslosenversicherung
  • 4. Stelle: Pflegeversicherung

Jede Stelle enthält eine Schlüsselzahl, die angibt, ob und in welcher Form Beiträge zu diesem Versicherungszweig gezahlt werden — zum Beispiel ob volle Beiträge, ermäßigte Beiträge oder gar keine Beiträge anfallen.

Der Beitragsgruppenschlüssel gilt bundeseinheitlich und ist seit dem 1. Januar 2005 in seiner aktuellen Form verbindlich vorgeschrieben.