In Kürze
Die Betriebliche Altersvorsorge ergänzt die gesetzliche Rentenversicherung durch arbeitgeberbezogene Versorgungsleistungen. Sie dient der zusätzlichen Absicherung von Beschäftigten für Alter, Invalidität oder Hinterbliebene.
Definition
Die Betriebliche Altersvorsorge ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur zusätzlichen Versorgung von Arbeitnehmern neben der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie umfasst vom Arbeitgeber veranlasste oder ermöglichte Versorgungsleistungen für Alter, Invalidität oder Hinterbliebene.
Eine Betriebliche Altersvorsorge liegt vor, wenn eine Versorgungsanwartschaft arbeitsverhältnisbezogen begründet und rechtlich gesichert ist. Voraussetzung ist eine Zusage oder Durchführung durch den Arbeitgeber unter Nutzung anerkannter Durchführungswege.
Die Betriebliche Altersvorsorge kann arbeitgeberfinanziert, arbeitnehmerfinanziert oder gemischt ausgestaltet sein.
Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, genannt Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Ein Anspruch auf Entgeltumwandlung besteht nach:
- § 1a Betriebsrentengesetz (BetrAVG)
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung einer arbeitgeberfinanzierten Versorgung besteht nicht.
Abzugrenzen ist die Betriebliche Altersvorsorge von:
- rein privaten Vorsorgemaßnahmen ohne arbeitsrechtlichen Bezug
Sie besitzt erhebliche Bedeutung für Vergütungssysteme, Personalbindung und langfristige Versorgungsplanung.