In Kürze
Bildungsurlaub ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit für anerkannte berufliche, politische oder allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen. Der Anspruch besteht zusätzlich zum Erholungsurlaub und richtet sich nach den Gesetzen des jeweiligen Bundeslandes.
Definition
Bildungsurlaub bezeichnet das Recht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sich für anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen von der Arbeit freistellen zu lassen – bei fortlaufender Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber. Die Kosten der Maßnahme selbst, etwa Seminargebühren oder Reisekosten, trägt in der Regel der Arbeitnehmer selbst.
Ein bundesweit einheitliches Gesetz gibt es nicht. Bundeseinheitliche Regelungen bestehen nur für bestimmte Personengruppen:
- Betriebsratsmitglieder
- Mitglieder der Jugendvertretung
- Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten
- Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte
- Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Für alle übrigen Arbeitnehmer regeln die Bundesländer den Bildungsurlaub eigenständig. In elf Bundesländern – darunter Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Niedersachsen – besteht ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub. Bayern und Sachsen sind die einzigen Bundesländer ohne entsprechendes Gesetz. Maßgeblich ist dabei nicht der Wohnort, sondern der Ort des Arbeitsplatzes.
Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, einschließlich Auszubildender, Heimarbeiter und arbeitnehmerähnlicher Personen. Die landesgesetzlichen Regelungen sind zwingend – weder im Arbeitsvertrag noch in Tarifverträgen darf zum Nachteil der Arbeitnehmer davon abgewichen werden.
Zweck des Bildungsurlaubs ist die Förderung von:
- Beruflicher Weiterbildung: Maßnahmen, die Kenntnisse für den ausgeübten Beruf vermitteln oder zumindest mittelbar im Beruf genutzt werden können.
- Politischer Weiterbildung: Veranstaltungen, die das Verständnis für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge fördern – ohne direkten Bezug zur beruflichen Tätigkeit.
- Allgemeiner Weiterbildung: In einigen Bundesländern, etwa Hessen und Mecklenburg-Vorpommern, umfasst der Bildungsurlaub auch allgemeine Bildung oder die Vorbereitung auf ein Ehrenamt.
Als Bildungsurlaub anerkannt werden grundsätzlich nur Veranstaltungen, die von der zuständigen Landesbehörde als geeignet zugelassen wurden.
Umfang des Anspruchs: In der Regel haben Arbeitnehmer Anspruch auf zehn Arbeitstage Bildungsurlaub innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren (bei einer Fünf-Tage-Woche). Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht, sobald der Arbeitgeber den Bildungsurlaub gewährt hat. Eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gewährung über die gesetzlichen Vorgaben hinaus besteht nicht.
Abgrenzung zum Erholungsurlaub: Bildungsurlaub dient der Qualifizierung, nicht der Erholung. Während des Bildungsurlaubs darf kein Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gewährt werden. Hat der Arbeitgeber bereits Erholungsurlaub gewährt, bevor der Bildungsurlaub beginnt, kann der Bildungsurlaubsanspruch ersatzlos entfallen – sofern keine tarifvertraglichen Regelungen etwas anderes vorsehen.
Erkrankung während des Bildungsurlaubs: Wer während des Bildungsurlaubs arbeitsunfähig erkrankt, hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) – nicht nach den Bildungsurlaubsgesetzen der Länder.
Mitbestimmung des Betriebsrats: Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bei der zeitlichen Lage des Bildungsurlaubs. Über Dauer und Entgelthöhe besteht hingegen kein Mitbestimmungsrecht.